Begriff "Webinar" ist als Wortmarke geschützt!

Der Begriff Webinar ist seit 2003 beim Deutschen Patent- und Markenamt als Wortmarke eingetragen und bis 2023 geschützt. Vor einem Jahr ist das Markenrecht auf eine Einzelperson in Kuala Lumpur übertragen worden, die von einer Wiesbadener Anwaltskanzlei vertreten wird: https://register.dpma.de/DPMAregister/marke/reg...
Es gab einen Hinweis, dass für entsprechende Angebote in Baden-Württemberg kostenpflichtige Abmahnungen verschickt wurden.
Die Nutzung der Marke ist im Netz weit verbreitet und es wird davon ausgegangen, dass der Markeninhaber aktuell (noch) nicht flächendeckend gegen die Nutzung vorgeht.
Darauf sollte man es aber nicht ankommen lassen sondern den Begriff ab sofort im Internet, in Broschüren, Präsentationen oder bei öffentlichen Auftritten meiden.
Nicht geschützte Alternativen könnten Online-Seminar, Online-Vortrag oder Online-Angebot sein.

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