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Mehrere Stadtverordnete verlangen öffentliche Beratung zu Grundstücken in Pian

Die Stadtverwaltung hat in einer Unterlage für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Stadtverordneten am 23.2.2023 offenbar vorgeschlagen, einen Beschluss abzuändern. Unter einem allgemeinen Tagesordnungspunkt zu Verkäufen ging es, wie sich aus Wortbeiträgen der Stadtverordneten zu Beginn der öffentlichen Sitzung ergab, unter anderem um den Verkauf der Ferienhausgrundstücke in Pian: Diese sollen nun offenbar nicht mehr über eine öffentliche Ausschreibung verkauft werden. Stattdessen sollen sie, so scheint der Vorschlag der Verwaltung zu sein, auf Basis eines Erbbaurechts vergeben werden.

Mehrere Stadtverordnete unterschiedlicher Fraktionen sprachen sich zu Beginn der Sitzung dafür aus, diese Angelegenheit öffentlich zu beraten. Nach der Reaktion der Verwaltung ist wohl zu erwarten, dass der TOP in der Folgesitzung am 30.3.2023 im öffentlichen Teil behandelt werden wird.

Zu den Hintergründen:

Seit einiger Zeit plant die Stadtverwaltung, fünf Grundstücke im Ferienhausgebiet Pian abteilen zu lassen und dann separat an Private abzugeben. Pian besteht baurechtlich gesehen sozusagen aus zwei Teilen:

Der nördliche Teil, zwischen Moderfitz- und Piansee, ist im Flächennutzungsplan als „Wochenendhausgebiet“ ausgewiesen. Das bedeutet, dass die Gebäude dort überwiegend von denselben Personen zur Erholung genutzt werden. Der östliche Teil, etwa zwischen Haussee und Piansee, ist ein „Ferienhausgebiet“ (bis auf den östlichsten Zipfel). Dies bedeutet baurechtlich, dass die Häuser dort "einem wechselnden Personenkreis zur Erholung dienen" müssen. Sinn ist also, wie der Name schon sagt, eine Vermietung an Feriengäste.

Nach der Insolvenz eines Investors war ein 20.000 qm großes, unbebautes Grundstück im Ferienhausgebiet Pian an die Stadt zurückgefallen. Für dieses Grundstück war 2008 mit sehr viel Aufwand und Kosten ein Bebauungsplan entwickelt worden. Viele Details zu Gestaltung der Gebäude und Außengelände sind sehr genau festgeschrieben. Für die Ferienhäuser ist unter anderem ein ziegelgedecktes, als Dachgeschoss ausgebautes Satteldach vorgeschrieben, für die Fassaden Holz. Ausdrücklich heißt es außerdem im Bebauuungsplan: „Auf keinen Fall sollen Zweitwohnsitze entstehen, die dem Gebietscharakter zuwiderlaufen würden“.

Nach Angaben der Stadt hatten nun erneut Investoren Interesse an dem Gebiet bekundet. Die Stadt schlug den Stadtverordneten aber dennoch im Januar 2022 vor, eine kleinere Teilfläche von ca. 2.500qm abtrennen und in 5 Grundstücke teilen zu lassen und diese dann an Private zu eigenen Erholungszwecken zu veräußern. Informationen über die Pläne der interessierten Investoren gab die Stadt nicht bekannt. Auf der betreffenden Fläche, die an Private verkauft werden soll, sind Gebäude mit einer Grund(!)fläche von bis zu 120qm zulässig (d.h. vermutlich bis zu rund 200qm Wohnfläche).

Zur Begründung für das Abtrennen der Grundstücke und den Verkauf an Private hieß es

  • seitens der Stadt, man wolle Erfahrung mit der Vermarktung sammeln und dann den großen restlichen Teil des Grundstücks an gewerbliche Investoren verkaufen,
  • seitens des Ortsbeirats Himmelpfort, man wolle im Winter keine dunklen Fenster im Ort.

Beide Argumente sind schwer nachvollziehbar: Warum und wie soll die Vermarktung "getestet" werden, wenn danach der restliche Teil ohnehin ganz anders, nämlich an gewerbliche Investor_innen, verkauft werden soll? Wieso sollen Grundstücksverkäufe in Pian bewirken, dass Fenster im Himmelpforter Ortskern im Winter nicht mehr dunkel sind?

Die erste Diskussion der Stadtverordnetenversammlung zu diesem Thema (am 27.1.2022) verlief chaotisch: Die Mitglieder des Hauptausschusses waren sich uneins, was sie eigentlich zuvor in der Ausschusssitzung beschlossen hatten. Die Verwaltung hatte den Bebauungsplan leider nicht zur Hand und konnte die naheliegende Nachfrage, ob das geplante Verfahren nicht im Widerspruch zum Bebauungsplan stehe, nicht beantworten. Man vertagte sich.

Als Monate später das Thema zum zweiten Mal auf der Tagesordnung stand (23.6.2022), wies die Verwaltung den von Stadtverordnetenseite geäußerten Verdacht zurück, dass die Grundstücke möglicherweise an bereits feststehende Interessenten veräußert werden sollen. Am Ende beschlossen die Stadtverordneten mit 7 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und die Grundstücke einzeln im Wege der öffentlichen Ausschreibung zu veräußern.

Etwa ein weiteres halbes Jahr später, am 8. Dezember 2022, fragten wir in der Stadtverordnetenversammlung nach dem Stand des Verfahrens, und auf welchem Wege die Grundstücke zum Verkauf angeboten werden würden. Die Verwaltung antwortete, es würden alle verfügbaren Medien für die Verkäufe genutzt. Das Verfahren sei aufwändig und dauere noch an; es gebe noch keinen genauen Zeitplan.

Nach der Weihnachtspause stand bei der Folgesitzung am 27.1.2023 folgender Punkt im nichtöffentlichen Teil auf der Tagesordnung: „Beratung und Beschlussfassung zum grundsätzlichen Verfahren für die für 2023 geplanten Verkäufe und Kaufanträge“. Dieser Punkt fand sich dann wortgleich auch auf der Tagesordnung der Folgesitzung am 23.2.2023, war also offenbar vertagt worden.

Zu Beginn der Sitzung am 23.2.2023 forderten mehrere Stadtverordnete unterschiedlicher Fraktionen, den Tagesordnungspunkt öffentlich zu behandeln. Dabei kam zur Sprache, dass laut der (nichtöffentlichen) Unterlagen die Grundstücke in Pian nun doch nicht nach öffentlicher Ausschreibung verkauft, sondern im Wege der Erbpacht vergeben werden sollten.

Zum Hintergrund: Kommunen, die Grundstücke im Wege des Erbbaurechts vergeben, tun dies üblicherweise zu sozialen Zwecken. Kommunen können es auf diese Weise Familien ohne großes Vermögen und Einkommen ermöglichen, ein Eigenheim zu bauen. Ihnen wird dann gegen einen sehr geringen Erbpachtzins ein kommunales Grundstück für mehrere Jahrzehnte zur Verfügung gestellt. Auch gemeinnützigen Vereinen kann auf diese Weise ein Grundstück überlassen werden, z.B. für einen Sportplatz. Die Höhe der Erbpacht wird durch einen Gutachter ermittelt und beträgt üblicherweise 3-5% des Grundstückswerts. Für jedes der Grundstücke in Pian flössen also nach dem aktuellen Bodenrichtwert dann etwa 600 bis 900 € pro Jahr in den städtischen Haushalt - etwa soviel wie für einen Dauercampingplatz.

Wieso wurde der Einzelverkauf ursprünglich damit begründet, man wolle die Vermarktung an einem kleineren Grundstücksteil testen, und nun sollen die Grundstücke offenbar gar nicht mehr verkauft werden? Welche Gründe bewegen die Stadtverwaltung dazu, Grundstücke für den Bau von reinen Wochenend- und Erholungshäusern mit bis zu ca. 200qm Wohnfläche im Wege der Erbpacht zu vergeben, wenn sie über einen Verkauf eine sechsstellige Summe für den städtischen Haushalt erwirtschaften könnte?

Bei einem Verkauf der Grundstücke nach öffentlicher Ausschreibung, wie es die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2022 beschlossen hat, wären die Grundstücke vermutlich an die Höchstbietenden verkauft worden. Darüber, nach welchen Kriterien die Erwerber_innen bei einem Erbbaurecht ausgewählt würden, ist noch nichts bekannt.

Der Bürgermeister wies in der Sitzung am 23.2.2023 darauf hin, dass es nicht möglich sei, einen Tagesordnungspunkt vom nichtöffentlichen in den öffentlichen Teil der Sitzung zu verlegen. Es ist daher anzunehmen, dass die Angelegenheit in der Folgesitzung am 30.3.2023 öffentlich behandelt werden wird. Die Tagesordnung sollte in den nächsten Tagen auf der Homepage der Stadt veröffentlicht werden.

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