Bundesverfassungsgericht sorgt für "Climate Justice"!

Mit ihrem Urteil vom 29. Apri 2021 sehen die Richter:innen des Bundesverfassungsgerichts es als ein verfassungsgemäßes Grundrecht an, dass das bis 2050 verbleibende CO2-Budget generationengerecht verteilt wird. Sie verpflichten den Gesetzgeber damit, das aus ihrer Sicht unzureichende Klimaschutzgesetz nachzubessern und den gesamten Zeitraum bis 2050 zu regeln.
Das Grundsatzurteil aus Karlsruhe stärkt mit seiner Lesart der Verfassung auch andere Gerichte, die in ähnlichen Klagen entscheiden müssen.

Ein lesenswerter Kommentar von Pia Ratzesberger in der Süddeutschen Zeitung vom 30. April:

https://www.sueddeutsche.de/wissen/klimaschutz-...

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