• from 15:00 until 18:00 o'clock (Europe/Berlin)

  • In Impulsvorträgen wird dargelegt, mit welchen völkerrechtlichen Mitteln erreicht werden kann, dass der Klimaschutz von internationalen Konzernen und Investoren sowie auch von EU und nationalen Gesetzgebern umgesetzt werden müsste.
    Konkret geht es hierbei z.B. um das geplante EU-Lieferkettengesetz und einen weltweiten CO2-Handel. Wie steht es um die Verantwortung von privaten Akteuren bei der Umsetzung des zero-net-emissions-Ziel der EU, sowie das 1,5 Grad-Ziels des Pariser Klimaabkommens?
    Zudem stellt sich grundsätzlich die Frage, ob das Pariser Abkommen ein „neues ius cogens“ ist und damit oberstes Völkerrecht, das zwingend auf allen internationalen und nationalen Ebenen durchgesetzt werden muss..
    Und wie kann man Mitglieder von Regierungen und führende Manager von Konzernen und Investoren persönlich zur Verantwortung ziehen, die Natur zerstören und dadurch die Weltgemeinschaft in ihrer gesamten planetaren Existenz bedrohen?

    Diese Fragen sollen aus exklusiven Zirkeln heraustreten und zu breiteren Diskursen sowohl unter Juristinnen als auch in der breiteren Öffentlichkeit führen.

    Raum: Schloss, SO318

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