„Schwerwiegender Verstoß gegen den Pressekodex“: Deutscher Presserat missbilligt MOZ-Berichterstattung über die Initiative Turnerplatz

Viel wurde über die Sitzung der 1. Beschlusskammer des Deutschen Presserats am 13. Juni berichtet: Die Berliner Zeitung kassierte eine Rüge, weil sie einen Informanten, den ehemaligen Bild-Chefredakteur Reichelt, an den Springer-Konzern verraten hat. Die ZEIT hatte peinliche Chatnachrichten von Springer-Chef Döpfner veröffentlicht – daran gab es aber laut Presserat nichts zu beanstanden. Auf der Tagesordnung standen aber noch weitere Fälle, unter anderem: die Berichterstattung der MOZ (Märkische Oderzeitung – Gransee-Zeitung) über die Himmelpforter Initiative Turnerplatz.

Online und in drei (!) regionalen Print-Ausgaben hatte die MOZ zuletzt über die Initiative berichtet. Mit überschäumender Empörung schrieb sie im Bericht über die Januar-Stadtverordnetenversammlung: Die Initiative hätte „die Stadtverordneten angegriffen“ bzw. „diffamiert“ und sie „öffentlich an den Pranger gestellt“; sie hätte über den Himmelpforter Parkplatzbau „Lügen“ und „offenkundig wahrheitswidrige Behauptungen“ verbreitet. Die Bürgerinitiative, so die MOZ wörtlich, gebe keine Ruhe, sie fordere Konsequenzen, sie trete öffentlich nach, sie lege noch einmal nach und sie kritisiere. In der Gransee-Zeitung und im fernen Oranienburg titelte sie gar: „Unfairer Protest“ und bewertete die Initiative als „höchst undemokratisch“.

Was war geschehen? Ein Eklat in der Stadtverordnetenversammlung? Hatte die Bürgerinitiative in der Sitzung mit viel Geschrei im Namen des Dorfes gegen die Baumaßnahme Turnerplatz protestiert? Hatte sie die Stadtverordneten attackiert?

Wer die Sitzung selbst verfolgt hatte, konnte sich über die Berichterstattung der MOZ nur erstaunt die Augen reiben.

Richtig ist: In der fraglichen Sitzung haben wir ruhig und friedlich drei völlig andere Themen angesprochen (s. offizielle Sitzungsniederschrift): eine geplante Veranstaltung zum Thema Frauen in der Politik, das für Himmelpfort geplante Blühstreifen-Projekt und die Umsetzung eines StvV-Beschlusses zu den Rechten der Ortsbeiräte.

Kam das Bauprojekt denn überhaupt zur Sprache?
Ja: Der Bürgermeister sprach es an. Er hatte sich offenbar sehr über unseren Leserbrief zur Einweihung des Parkplatzes in der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ) geärgert. Er nutze die Anwesenheit von Mitgliedern der Initiative zu einer spontanen und scharfen Wutrede. Auch ein Stadtverordneter äußerte sich abfällig über die Initiative. Einige der übrigen Stadtverordneten wirkten genervt, weil das Thema Turnerplatz wieder aufgeworfen wurde.
Dass „die“ Stadtverordneten auf die Fragen der Initiative Turnerplatz „verärgert reagiert“ hätten, wie die MOZ dann schrieb, und die Initiative „noch einmal nachgelegt“ hätte, stimmt dagegen nicht: Die Initiative äußerte sich dort überhaupt nicht zu der Baumaßnahme. Dass nur der Bürgermeister und ein Stadtverordneter zu diesem Thema sprachen, steht so auch unzweideutig im Sitzungsprotokoll.

Und war in der Sitzung Thema, ob der erste Beschluss zum Projekt rechtswidrig war? Und ob der zweite, korrekte Beschluss aufgrund der Kritik der Initiative gefasst wurde oder nicht?
Ein klares Nein. Diese Aussagen hat die MOZ aus unserem Leserbrief an die Märkische Allgemeine (MAZ) entnommen. Sie vermischte dies aber mit ihrem Bericht über die Sitzung und mit angeblichen Aussagen des Bürgermeisters. Diese Aussagen waren aber ebenfalls nicht in der Sitzung gefallen. Unsere Aussagen zur Rechtswidrigkeit des Verfahrens, so schrieb die MOZ, seien „offenkundig wahrheitswidrig“ (also im Klartext: gelogen). Die eindeutigen Belege für unsere Aussagen kann aber jeder Interessierte mit wenig Aufwand über das Internet finden (Protokolle vom 22.4.2021 und vom 25.11.2021 und unser Internetangebot, insbesondere die Postwurfsendung vom 16.10.2021. Der MOZ hatten wir schon vor langer Zeit entsprechende Pressemitteilungen mit Nachweisen übersandt. Dennoch übernahm sie nun unkritisch die angeblichen Aussagen des Bürgermeisters und stellte sie als Fakt dar.

Die Reaktion des Deutschen Presserats ist folgerichtig und deutlich: Die MOZ verstieß gegen die journalistische Sorgfaltspflicht. Sie hat, so stellt der Presserat fest, über die Initiative Turnerplatz „falsche Tatsachenbehauptungen“ verbreitet. Für diesen laut Presserat „schwerwiegenden Verstoß“ kassiert die MOZ eine offizielle Missbilligung. Die Entscheidung fiel einstimmig.

Die Medien sind über den Pressekodex verpflichtet, unwahre Tatsachen wieder richtigzustellen. Hierzu haben wir die MOZ schon vor Monaten aufgefordert – erfolglos. Der Presserat hat der MOZ außerdem sehr deutlich nahegelegt, die Missbilligung als „Ausdruck fairer Berichterstattung“ selbst zu veröffentlichen. Auch dies hat die MOZ bislang nicht getan.

Zwischen Herbst 2021 und Frühjahr 2022 hatten wir mehrere Pressemitteilungen an die MOZ gesandt und Gespräche angeboten. Mehrfach hatte die MOZ dann ausführlich über den Konflikt berichtet, auch mehrfach auf der Titelseite. Mit uns gesprochen hat sie allerdings nie.

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Stadtverordnete lehnen Erbbaurecht für Wochenendgrundstücke in Pian ab

Ein weiterer denkwürdiger Vorschlag der Verwaltung im Zusammenhang mit den Ferien-Grundstücken in Pian wurde von den Stadtverordneten in der Sitzung am 30.3.2023 einstimmig abgelehnt:

Die Verwaltung hatte – entgegen dem Beschluss der Stadtverordneten vom 23.6.2022 – überraschend „empfohlen“, die Grundstücke über ein Erbbaurecht zu vergeben. Ein Erbbaurecht wird von Kommunen normalerweise zu sozialen Zwecken angewendet. Hier sollte es wohlhabende Personen begünstigen, die sich ein Wochenendhaus bauen wollen. Die Stadtverordneten folgten dieser Empfehlung nicht. Die fünf Grundstücke, die mit fragwürdigen Argumenten aus der geplanten Feriensiedlung abgetrennt und als Wochenend-Immobilien vergeben werden sollen, sollen also nun doch wieder verkauft werden.

Mit Spannung hatten wir erwartet, wie die Stadtverwaltung ihre „Empfehlung“ für ein Erbbaurecht begründen würde. Sie begründete sie allerdings einfach gar nicht. Ganz im Gegenteil: Sie führte in der Beschlussvorlage ausführlich aus, warum ein Erbbaurecht für die Kommune aufwändig und potenziell kostenträchtig ist. Denn in der Beschlussvorlage ging es auch um andere Grundstücke. Alle sollten verkauft werden – bis auf die Grundstücke in Pian. Begründung: Fehlanzeige. Die MOZ schreibt, die Stadt könne sich eben "nur schwer von ihnen (den "begehrten" Grundstücken) trennen". Die Grundstücke sollten in 350qm große Parzellen geteilt werden, damit Grundflächen von maximal 70qm möglich wären.

Auch der Himmelpforter Ortsbeirat sprach sich in der StvV-Sitzung für den Verkauf und gegen das Erbbaurecht aus. Was auch immer die Verwaltung bewogen hat, ein Erbbaurecht vorzuschlagen, wird daher wohl ihr Geheimnis bleiben.

Sehr bemerkenswert ist auch, dass die Stadt zunächst außerdem versucht hatte, diesen Vorgang vor der Öffentlichkeit verborgen zu halten. Der Tagesordnungspunkt war zunächst im Januar, dann im Februar für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung vorgesehen. Und zwar, obwohl wir uns noch in der Dezember-Sitzung nach dem Sachstand erkundigt hatten. Da hieß es noch, es werde noch lange Zeit in Anspruch nehmen, die Verkäufe (!) vorzubereiten.

In der Februar-Sitzung waren einige Stadtverordnete verschiedener Fraktionen aber auf Zack und verlangten eine öffentliche Beratung und Beschlussfassung – auch unter Verweis darauf, dass bei dem gesamten Vorgang der Eindruck entstanden sei, es gehe nicht mit rechten Dingen zu.

Immer wieder haben wir in der Stadtverordnetenversammlung Transparenz angemahnt, und vor allem die Beachtung des Öffentlichkeitsgrundsatzes. Schön zu sehen, dass unsere Arbeit Früchte trägt – steter Tropfen höhlt eben doch den Stein. Abzuwarten bleibt, wie der Verkauf der Grundstücke dann tatsächlich vonstatten gehen wird. Wir werden das weiter im Blick behalten.

Weitere interessante Themen in der StvV waren das Erholungsortkonzept für Himmelpfort sowie ein Beschlussantrag der Fraktion PRO Fürstenberg zum Thema See-Thermie.

Das Erholungsortkonzept für Himmelpfort wurde in der StvV ausführlich von dem Berliner Beratungsunternehmen BTE vorgestellt, das das Konzept erstellt hat. Im Dezember hatte uns der Bürgermeister auf unsere Frage nach dem schon lange ausstehenden Konzept zugesagt, dass es bald in der StvV vorgestellt würde.

Unsere Bitte bei der Ortsbeiratssitzung in Himmelpfort, das Konzept ausführlicher in Himmelpfort vorzustellen und mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren, wurde dagegen leider nicht erhört. Das ist besonders deshalb betrüblich, weil das Konzept voraussetzt, dass viele Personen in Himmelpfort die Ärmel hochkrempeln und Dinge anstoßen und ändern – von kleinen und großen Ferienwohnungsanbietern über Gastronominnen bis zu den Bürgerinnen und Bürgern. Dann, so finden wir, ist es aber ein bisschen merkwürdig, wenn man es gar nicht intensiver mit denjenigen bespricht, von denen man etwas erwartet.

Erfreulich war in der Sitzung am 30. März der Antrag der Fraktion PRO Fürstenberg, die eine Machbarkeitsstudie zum Thema „See-Thermie“ anregte. Dabei geht es darum, das Wasser der Seen für Wärmeerzeugung nutzbar zu machen – ähnlich wie bei der Luft-Wärmepumpe. Auch wenn der Bürgermeister in erwartbarer Weise über fehlendes Personal für solche Dinge klagte, fanden auch die übrigen Stadtverordneten den Vorschlag gut und stimmten dem Antrag zu. Auch dem Pressevertreter scheint die Idee zu gefallen.

Warum finden wir diesen Antrag gut? Es werden nur sehr, sehr wenige (genauer gesagt: fast keine) Beschlussanträge von den Fraktionen in die Stadtverordnetenversammlung eingebracht. Manchmal werden Beschlussvorlagen eingebracht, von denen die Ersteller selbst wissen, dass die Vorschläge für die Stadt gar nicht durchführbar sind – so etwa der Antrag der Fraktion LINKE/Kuhlmann auf Ausgleich sozialer Härten bei explodierenden Energiepreisen. Nur sehr wenige Vorlagen der Fraktionen betreffen Themen, mit denen wichtige Weichen gestellt werden.

Gefreut haben wir uns daher im Jahr 2022 über folgende Beschlussanträge:

  • Einstellen der Unterlagen der StvV ins Internet (Fraktion Vielfalt) – Februar 2022.
    Schon im Dezember 2019 war das Einstellen der Unterlagen ins Netz von der StvV beschlossen worden. Das war aber offenbar in der Zwischenzeit in Vergessenheit geraten und fiel erst dadurch wieder auf, dass wir bei der Einwohnerfragestunde im November 2022 denselben Wunsch äußerten. Ein wichtiger Schritt hin zu mehr Information und Transparenz in Fürstenberg.

  • Ausweitung der Rechte der Ortsbeiräte (Fraktion AFO) – Juni 2022
    Für die sehr wichtige Änderung bezüglich der Rechte der Ortsbeiräte (wir berichteten) braucht es noch eine Änderung der Hauptsatzung. Die Formulierung der Satzungsänderung ist zwar durch den Beschluss eigentlich schon wörtlich vorgegeben. Es fehlt aber noch der formale Beschlussvorschlag. Auch diese Angelegenheit scheint aber wieder in Vergessenheit geraten zu sein. Im Januar 2023 haben wir uns daher in der Einwohnerfragestunde erkundigt, wann die Satzungsänderung der StvV zum Beschluss vorgelegt wird. Das soll wohl bald geschehen.

Ob die Mühlen in Fürstenberg schneller zu mahlen beginnen, wenn wir uns näher in Richtung Kommunalwahlen 2024 bewegen? Wir werden sehen. Jedenfalls ist aber wohl mit mehr Aktivität seitens der Fraktionen zu rechnen. Die ersten Wurfsendungen lagen ja schon im Briefkasten.

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Sitzungsunterlagen für 30.3. sind online - TOPs zu Grundstücken (viele in Himmelpfort) und zum Erholungsortkonzept

Beschlussvorlage zu Pian:

https://fuerstenberg-havel.de/fileadmin/Redakti...

Beschlussvorlage zum Erholungsortkonzept Himmelpfort:

https://fuerstenberg-havel.de/fileadmin/Redakti...

Mehrere Stadtverordnete verlangen öffentliche Beratung zu Grundstücken in Pian

Die Stadtverwaltung hat in einer Unterlage für den nichtöffentlichen Teil der Sitzung der Stadtverordneten am 23.2.2023 offenbar vorgeschlagen, einen Beschluss abzuändern. Unter einem allgemeinen Tagesordnungspunkt zu Verkäufen ging es, wie sich aus Wortbeiträgen der Stadtverordneten zu Beginn der öffentlichen Sitzung ergab, unter anderem um den Verkauf der Ferienhausgrundstücke in Pian: Diese sollen nun offenbar nicht mehr über eine öffentliche Ausschreibung verkauft werden. Stattdessen sollen sie, so scheint der Vorschlag der Verwaltung zu sein, auf Basis eines Erbbaurechts vergeben werden.

Mehrere Stadtverordnete unterschiedlicher Fraktionen sprachen sich zu Beginn der Sitzung dafür aus, diese Angelegenheit öffentlich zu beraten. Nach der Reaktion der Verwaltung ist wohl zu erwarten, dass der TOP in der Folgesitzung am 30.3.2023 im öffentlichen Teil behandelt werden wird.

Zu den Hintergründen:

Seit einiger Zeit plant die Stadtverwaltung, fünf Grundstücke im Ferienhausgebiet Pian abteilen zu lassen und dann separat an Private abzugeben. Pian besteht baurechtlich gesehen sozusagen aus zwei Teilen:

Der nördliche Teil, zwischen Moderfitz- und Piansee, ist im Flächennutzungsplan als „Wochenendhausgebiet“ ausgewiesen. Das bedeutet, dass die Gebäude dort überwiegend von denselben Personen zur Erholung genutzt werden. Der östliche Teil, etwa zwischen Haussee und Piansee, ist ein „Ferienhausgebiet“ (bis auf den östlichsten Zipfel). Dies bedeutet baurechtlich, dass die Häuser dort "einem wechselnden Personenkreis zur Erholung dienen" müssen. Sinn ist also, wie der Name schon sagt, eine Vermietung an Feriengäste.

Nach der Insolvenz eines Investors war ein 20.000 qm großes, unbebautes Grundstück im Ferienhausgebiet Pian an die Stadt zurückgefallen. Für dieses Grundstück war 2008 mit sehr viel Aufwand und Kosten ein Bebauungsplan entwickelt worden. Viele Details zu Gestaltung der Gebäude und Außengelände sind sehr genau festgeschrieben. Für die Ferienhäuser ist unter anderem ein ziegelgedecktes, als Dachgeschoss ausgebautes Satteldach vorgeschrieben, für die Fassaden Holz. Ausdrücklich heißt es außerdem im Bebauuungsplan: „Auf keinen Fall sollen Zweitwohnsitze entstehen, die dem Gebietscharakter zuwiderlaufen würden“.

Nach Angaben der Stadt hatten nun erneut Investoren Interesse an dem Gebiet bekundet. Die Stadt schlug den Stadtverordneten aber dennoch im Januar 2022 vor, eine kleinere Teilfläche von ca. 2.500qm abtrennen und in 5 Grundstücke teilen zu lassen und diese dann an Private zu eigenen Erholungszwecken zu veräußern. Informationen über die Pläne der interessierten Investoren gab die Stadt nicht bekannt. Auf der betreffenden Fläche, die an Private verkauft werden soll, sind Gebäude mit einer Grund(!)fläche von bis zu 120qm zulässig (d.h. vermutlich bis zu rund 200qm Wohnfläche).

Zur Begründung für das Abtrennen der Grundstücke und den Verkauf an Private hieß es

  • seitens der Stadt, man wolle Erfahrung mit der Vermarktung sammeln und dann den großen restlichen Teil des Grundstücks an gewerbliche Investoren verkaufen,
  • seitens des Ortsbeirats Himmelpfort, man wolle im Winter keine dunklen Fenster im Ort.

Beide Argumente sind schwer nachvollziehbar: Warum und wie soll die Vermarktung "getestet" werden, wenn danach der restliche Teil ohnehin ganz anders, nämlich an gewerbliche Investor_innen, verkauft werden soll? Wieso sollen Grundstücksverkäufe in Pian bewirken, dass Fenster im Himmelpforter Ortskern im Winter nicht mehr dunkel sind?

Die erste Diskussion der Stadtverordnetenversammlung zu diesem Thema (am 27.1.2022) verlief chaotisch: Die Mitglieder des Hauptausschusses waren sich uneins, was sie eigentlich zuvor in der Ausschusssitzung beschlossen hatten. Die Verwaltung hatte den Bebauungsplan leider nicht zur Hand und konnte die naheliegende Nachfrage, ob das geplante Verfahren nicht im Widerspruch zum Bebauungsplan stehe, nicht beantworten. Man vertagte sich.

Als Monate später das Thema zum zweiten Mal auf der Tagesordnung stand (23.6.2022), wies die Verwaltung den von Stadtverordnetenseite geäußerten Verdacht zurück, dass die Grundstücke möglicherweise an bereits feststehende Interessenten veräußert werden sollen. Am Ende beschlossen die Stadtverordneten mit 7 Ja-Stimmen bei 4 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen, dem Vorschlag der Verwaltung zu folgen und die Grundstücke einzeln im Wege der öffentlichen Ausschreibung zu veräußern.

Etwa ein weiteres halbes Jahr später, am 8. Dezember 2022, fragten wir in der Stadtverordnetenversammlung nach dem Stand des Verfahrens, und auf welchem Wege die Grundstücke zum Verkauf angeboten werden würden. Die Verwaltung antwortete, es würden alle verfügbaren Medien für die Verkäufe genutzt. Das Verfahren sei aufwändig und dauere noch an; es gebe noch keinen genauen Zeitplan.

Nach der Weihnachtspause stand bei der Folgesitzung am 27.1.2023 folgender Punkt im nichtöffentlichen Teil auf der Tagesordnung: „Beratung und Beschlussfassung zum grundsätzlichen Verfahren für die für 2023 geplanten Verkäufe und Kaufanträge“. Dieser Punkt fand sich dann wortgleich auch auf der Tagesordnung der Folgesitzung am 23.2.2023, war also offenbar vertagt worden.

Zu Beginn der Sitzung am 23.2.2023 forderten mehrere Stadtverordnete unterschiedlicher Fraktionen, den Tagesordnungspunkt öffentlich zu behandeln. Dabei kam zur Sprache, dass laut der (nichtöffentlichen) Unterlagen die Grundstücke in Pian nun doch nicht nach öffentlicher Ausschreibung verkauft, sondern im Wege der Erbpacht vergeben werden sollten.

Zum Hintergrund: Kommunen, die Grundstücke im Wege des Erbbaurechts vergeben, tun dies üblicherweise zu sozialen Zwecken. Kommunen können es auf diese Weise Familien ohne großes Vermögen und Einkommen ermöglichen, ein Eigenheim zu bauen. Ihnen wird dann gegen einen sehr geringen Erbpachtzins ein kommunales Grundstück für mehrere Jahrzehnte zur Verfügung gestellt. Auch gemeinnützigen Vereinen kann auf diese Weise ein Grundstück überlassen werden, z.B. für einen Sportplatz. Die Höhe der Erbpacht wird durch einen Gutachter ermittelt und beträgt üblicherweise 3-5% des Grundstückswerts. Für jedes der Grundstücke in Pian flössen also nach dem aktuellen Bodenrichtwert dann etwa 600 bis 900 € pro Jahr in den städtischen Haushalt - etwa soviel wie für einen Dauercampingplatz.

Wieso wurde der Einzelverkauf ursprünglich damit begründet, man wolle die Vermarktung an einem kleineren Grundstücksteil testen, und nun sollen die Grundstücke offenbar gar nicht mehr verkauft werden? Welche Gründe bewegen die Stadtverwaltung dazu, Grundstücke für den Bau von reinen Wochenend- und Erholungshäusern mit bis zu ca. 200qm Wohnfläche im Wege der Erbpacht zu vergeben, wenn sie über einen Verkauf eine sechsstellige Summe für den städtischen Haushalt erwirtschaften könnte?

Bei einem Verkauf der Grundstücke nach öffentlicher Ausschreibung, wie es die Stadtverordnetenversammlung im Juni 2022 beschlossen hat, wären die Grundstücke vermutlich an die Höchstbietenden verkauft worden. Darüber, nach welchen Kriterien die Erwerber_innen bei einem Erbbaurecht ausgewählt würden, ist noch nichts bekannt.

Der Bürgermeister wies in der Sitzung am 23.2.2023 darauf hin, dass es nicht möglich sei, einen Tagesordnungspunkt vom nichtöffentlichen in den öffentlichen Teil der Sitzung zu verlegen. Es ist daher anzunehmen, dass die Angelegenheit in der Folgesitzung am 30.3.2023 öffentlich behandelt werden wird. Die Tagesordnung sollte in den nächsten Tagen auf der Homepage der Stadt veröffentlicht werden.

Einweihung des neuen 600-Tausend-Euro-Parkplatzes - wieder mal ohne die Bürgerinnen und Bürger

Über die Einweihung des neuen Parkplatzes auf dem ehemaligen Turnerplatz berichtete die MAZ am 30.12.2022. Die Feierlichkeit fand offenbar im kleinsten Kreis statt. (Wie üblich eine Runde, die fast ausschließlich aus Herren bestand, s. Foto...) Hierzu haben wir der MAZ am Abend des 3.1.2023 einen Leserbrief übersandt.

Leserbrief zu Ihrem Artikel
„Himmelpfort: Pünktlich zum Jahresende – im Dorfzentrum ist nun alles schick“ vom 30.12.2022

Ein Parkplatz mit Lagerhalle macht einen historischen Ortskern „schick“? Man staunt.

Sehr treffend formulieren Sie, dass das Projekt 616.000 Euro „verschlungen“ habe. Pro Himmelpforter Kopf sind das rund 1.400 Euro – vom Baby bis zur Greisin. Das ist rund ein Viertel mehr als die Kosten des berüchtigten BER pro Berliner und Brandenburger. Und dreimal soviel wie bei der legendär teuren Hamburger Elbphilharmonie (siehe Grafik in der Anlage).

Himmelpfort hat für diese astronomische Summe kein schickes Bürgerhaus, keinen Aussichtsturm und keine elegante Seebrücke bekommen, sondern: einen Parkplatz. Und eine simple, fensterlose Halle mit Blechdach für weit über 200.000 Euro. Das ist pro Quadratmeter ein Preis fast wie für den Neubau eines Einfamilienhauses (siehe Grafik in der Anlage).

Fürstenberg ist nun sehr knapp bei Kasse. 2024 steht die 725-Jahr-Feier in Himmelpfort an. Insgesamt 3.000 €, so hört man hinter vorgehaltener Hand, wird die Stadt vielleicht für das große Dorfjubiläum aufbringen.

Dass Himmelpfort keine weiteren ganzjährigen Parkplätze brauchte, war keineswegs nur die „Meinung der Initiative“, wie Sie schreiben. Es war das klare Ergebnis eines von der Stadt selbst bestellten Gutachtens: An den vier Adventswochenenden braucht Himmelpfort eine dreistellige Anzahl von Parkplätzen. Sonst nicht. Wenig überraschend, dass auch auf dem neuen Dorf-Parkplatz bislang meist kein einziger Wagen steht. In Zeiten, in denen viele Kommunen ihre reguläre Straßenbeleuchtung um 23 Uhr ausschalten, wird in Himmelpfort ein leerer, rund 300.000 € teurer kleiner Parkplatz nachts schick beleuchtet.

Das alles ist ärgerlich und eine schwere Hypothek für das Dorf. Richtig schlimm ist aber etwas anderes: Bis Sommer 2021 wurde das Projekt ausschließlich hinter verschlossenen Türen besprochen. Ein krasser Rechtsbruch. Erst durch den Protest der Bürgerinitiative wurde im November 2021 eine öffentliche Beschlussfassung der Stadtverordneten erzwungen. Eine Dorfversammlung, wie sie mit mehr als 200 Himmelpforter Unterschriften gefordert wurde, mochte die Stadt dagegen nicht durchführen. Das Projekt wurde also keineswegs „bereits zwei Jahre [vor 2021] vorgestellt und danach mehrfach diskutiert“, wie Ortsvorsteher und Bürgermeister behaupten – was für eine groteske Verdrehung der Tatsachen! Weder der Ortsbeirat noch die Stadt hatten die Traute, einen echten öffentlichen Dialog über dieses Großprojekt zu führen.

Bei einem Projekt, das ohne erkennbaren Grund so lange geheim gehalten wurde, ist es wohl folgerichtig: Auch die „feierliche Übergabe“ wurde im kleinsten Kreis abgehalten, statt mit den Bürgerinnen und Bürgern darauf anzustoßen. Meinten die Gastgeber, dass die Himmelpforterinnen und Himmelpforter keinen Grund zum Feiern haben? Schon vor Beginn der Arbeiten war die Furcht vor Bürgerprotesten offenbar groß: So viele Polizeipatrouillen hat man in Himmelpfort noch nie gesehen.

Das Kapitel ist nun abgeschlossen. Klug ist, wer die richtigen Lehren daraus zieht.

Für das neue Jahr wünschen wir den Lokalpolitikern in Himmelpfort und Fürstenberg in diesem Sinne frischen Mut, den Dialog mit den Bürgerinnen und Bürgern zu wagen. Und zwar auch mit denen, die anderer Ansicht sind als sie selbst. Sie werden überrascht sein, was sich mit mehr Offenheit und Aufrichtigkeit erreichen lässt – und zwar gemeinsam.


Ein Foto davon, wie die öffentlichen Flächen neben der neuen Anlage aussehen, findet sich im Bildmaterial in der Anlage. Am Zustand der teilweise gefährlich maroden Gehwege wird sich also wohl bis auf Weiteres nichts ändern.

Kritik unerwünscht: Himmelpforter Ortsvorsteher droht mit „rechtlichen Konsequenzen“

Ein bemerkenswertes Verständnis von Demokratie und Meinungsfreiheit ließ der Himmelpforter Ortsvorsteher in seiner Eigenschaft als Sitzungsleiter bei der StvV am 23.6.2022 erkennen, indem er erklärte: Wenn von einer „Bananenrepublik“ gesprochen werde, müsse man schon über „rechtliche Konsequenzen“ nachdenken. Strenge Blicke richtete er dabei auf die Vertreterin der „Initiative Turnerplatz“ sowie auf den Himmelpforter Stadtverordneten Lothar Kliesch. Was war geschehen?
Die Initiative Turnerplatz hatte einige kritische Fragen zu der geplanten Abtrennung und separaten Vermarktung von fünf kleinen Grundstücken aus dem großen gewerblichen Gelände in Pian gestellt. (Die Fragen sind im Wortlaut im vorangegangenen Beitrag hier nachzulesen.)
Einige Stadtverordnete zeigten sich ebenfalls unzufrieden mit den Plänen, die nun zum zweiten Mal in die StvV eingebracht wurden. Der Stadtverordnete Kliesch wies mit Zitaten aus dem Bebauungsplan auf die Rechtslage hin und berichtete von der Millioneninvestition mit Steuermitteln für die Infrastruktur (Zufahrtsstraße) für dieses Feriengelände, wie bereits bei der Ortsbeiratssitzung im April. Die Stadtverordneten Kleßny und Röwer forderten mit Blick auf den Mangel an Bauland in Fürstenberg, die Grundstücke besser als reguläre Wohngrundstücke zu verkaufen. Dies jedoch ist nach dem geltenden Bebauungs- und Flächennutzungsplan nicht möglich. Der StV Kleßny beantragte daher mit der Begründung, nach 15 Jahren sei ja ohnehin eine Aktualisierung erforderlich, eine Änderung des Bebauungsplans. Der Antrag wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ebensowenig wie als Bauland können Parzellen aus diesem Gelände aber nach dem geltenden Plan als individuelle Erholungsgrundstücke genutzt werden. Denn wenn ein Grundstück – vereinfacht gesagt – mit mehr als einem Fahrradschuppen bebaut ist, aber weder als normaler Wohnsitz dient noch zu gewerblichen Zwecken, muss dort nach der entsprechenden Fürstenberger Satzung ein Zweitwohnsitz angemeldet werden. Zweitwohnsitze sollen aber auf dem betreffenden Gelände in Pian nach dem Bebauungsplan ausgeschlossen sein, wie es dort ganz ausdrücklich und unzweideutig heißt (Ziffer 2.1). Der Bebauungsplan sieht dort ein Gelände zur touristischen Vermietung vor, mit dem Ziel einer wirtschaftlichen Entwicklung des Ortes.
Doch weder von der Rechtslage noch von sonstigen Sachargumenten zeigte sich die Mehrheit der anwesenden Stadtverordneten beeindruckt: Sie nahmen den Beschlussvorschlag schließlich dennoch an. Hierfür reichten sieben Ja-Stimmen der Fraktionen CDU/Kloß, PRO Fürstenberg, AFO und Linke/Kuhlmann.
Der gesamte Vorgang wirft nicht nur viele Fragezeichen auf, sondern leider auch einmal mehr ein schlechtes Licht auf die Fürstenberger Lokalpolitik und Verwaltung. Denn die für die Verkaufspläne genannten „Argumente“ sind nicht nachvollziehbar:
Keine „dunklen Fenster“ mehr in Himmelpfort, wenn in Pian neue Grundstücke verkauft werden?
Investoren sollen sich vorstellen, wenn der Rest des Geländes verkauft wird – warum dann nicht VOR der Abtrennung und dem Verkauf der 5 neuen Einzelparzellen?
Eine private Nutzung soll unproblematisch sein, obwohl laut Bebauungsplan ein „Ferienhausgebiet“ mit „touristisch genutztem, ferienmäßigem Wohnen“ festgesetzt wird und „auf keinen Fall Zweitwohnsitze entstehen [sollen]“?
Jenseits der Angelegenheit „Pian“ gibt aber vor allem die Drohung des Ortsvorsteher mit „rechtlichen Konsequenzen“ Anlass zum Nachdenken. Denn wo sieht er hier eine rechtswidrige Handlung? Es wäre um Deutschland schlecht bestellt, wenn kritische Nachfragen an den Politikbetrieb und die Äußerung einer Meinung, die nicht der des Ortsbeirats entspricht, rechtlich sanktioniert werden könnten. Hoffen wir mal, dass wenigstens dies auch in Fürstenberg und allen Ortsteilen weiterhin gilt und respektiert wird.

Unsere Fragen in der StvV am 23. Juni 2022

Folgende Fragen hat unsere Vertreterin in der Sitzung gestellt:

I. Unter TOP 15 geht es um geplante „Baumaßnahmen im Außenbereich am Haus des Gastes beim Weihnachtsmann“. Warum wird dieses Thema in nichtöffentlicher Sitzung behandelt? Wir erinnern an das Öffentlichkeitsprinzip: Die geplante Maßnahme muss in öffentlicher Sitzung vorgestellt und beraten werden. Die eigentliche Vergabe kann dann ja immer noch in nichtöffentlicher Sitzung beraten werden.

II. Zu TOP 9 – „Ferienhaussiedlung Pian“

Wir als Initiative Turnerplatz haben schon bei der Januar-Sitzung und dann nochmals bei der Ortsbeiratssitzung Fragen zu dem geplanten Grundstücksverkauf an Privatpersonen gestellt. Dieser Vorgang ist von außen betrachtet nicht nachvollziehbar:
Offenbar gibt es interessierte Investoren. Es gibt auch interessierte Privatpersonen, die gerne ein kleines Grundstück zu privaten Erholungszwecken hätten.
Nun will die Stadt mit viel Aufwand dieses Grundstück teilen und nur einen kleinen Teil an einzelne Privatpersonen verkaufen. Das scheint außerdem in klarem Widerspruch zum Bebauungsplan zu stehen.
Wir hatten hier in letzter Zeit gehört, dass die Verwaltung unterbesetzt und daher stark überlastet ist und wundern uns, dass sie hier dennoch lieber mehrere Verfahren mit zahlreichen einzelnen Bietern und dementsprechend vielfachem Aufwand durchführen will als ein einzelnes großes Verfahren.
Ortsvorsteher und Bürgermeister haben es bei der Ortsbeiratssitzung im April ausdrücklich abgelehnt, eine Einwohnerversammlung zu diesem Thema durchzuführen. Ich darf daran erinnern, dass Herr Aymanns in der April-Sitzung der Stadtverordneten sogar in Bezug auf die STRASSENNAMEN der Feriensiedlung „Am Havelpark“ eine Bürgerbeteiligung gefordert hat. Hier geht es um etwas mehr als nur Straßennamen!
Ich habe folgende konkrete Fragen zu diesem Vorgang:

  1. Der Ortsbeirat stimmt der Parzellierung zu. Er hat dies hier und in der Ortsbeiratssitzung im April nochmal ausdrücklich damit begründet, dass es in Himmelpfort zu viele Zweitwohnsitze gebe und im Winter im Dorf überall die Fenster dunkel seien. Wenn das das Ziel des Ortsbeirats ist, stellt sich die Frage: Ist die Parzellierung ein geeignetes Mittel gegen dunkle Fenster? Wieso sollte es im Ortskern weniger Zweitwohnsitze geben? Wir sprechen hier doch über Pian, und die Eigentümer von Häusern im Ortskern werden wohl kaum umziehen wollen.
  2. Warum hört sich die StvV nicht die Pläne der interessierten Investoren an, bevor sie solche Beschlüsse trifft? In anderen Vorgängen ist dies doch auch üblich, und es ist ja auch sinnvoll. Anders können die Stadtverordneten doch keine informierte Entscheidung treffen.
  3. Im Beschlussantrag heißt es, die Angelegenheit müsse „auch mit Blick auf Himmelpfort als staatlich anerkannter Erholungsort“ beraten werden. Liegt das Erholungsortkonzept, das ja ein Tourismuskonzept ist, mittlerweile vor? Wenn ja, was besagt es zur touristischen Entwicklung in Himmelpfort, in welchen Bereichen gibt es Bedarf, und welche Schlüsse zieht die Stadtverwaltung daraus für das vorliegende Projekt?
  4. Im Januar hat die Verwaltung erklärt, sie wolle die Vermarktung kleiner Parzellen „testen“. Was genau soll durch den Verkauf „getestet“ werden? Für die Erkenntnis, dass die Grundstückspreise explodiert sind und alles sehr schnell und teuer verkauft wird, braucht man keinen „Test“. Klar ist umgekehrt auch, dass der verbleibende Teil kleiner und damit weniger attraktiv für eine professionelle touristische Nutzung ist. Die hier zu treffende Entscheidung stellt daher auch für den verbleibenden Teil des Grundstücks die Weichen.

Juni-StvV: Fragwürdiger Umgang mit Grundstück in Pian, „geheimnisvolle“ (?) Pläne am Haus des Gastes

Bei der Januar-StvV nach Diskussion zurückgezogen, bei der Ortsbeiratssitzung Himmelpfort im April kontrovers diskutiert, nun wieder auf der Tagesordnung (PDF): Die Stadtverordneten sollen im zweiten Anlauf über die Abtrennung und den separaten Verkauf von fünf Einzelgrundstücken aus einem großen Ferien-Gelände in Pian (PDF) entscheiden.

Zur Erinnerung:

Der Hauptausschuss hatte am 13. Januar 2022 zugestimmt, dass diese Grundstücke einzeln als „individuelle Erholungsgrundstücke“ verkauft werden sollen. Bei der StvV am 27. Januar 2022 hatten die Mitglieder des Hauptausschusses dann aber sehr unterschiedliche Erinnerungen daran, was sie meinten, zwei Wochen zuvor beschlossen zu haben. Reine Privatnutzung mit oder ohne Vermietung, Ausschluss der gewerblichen Vermietung oder nicht? Es war nicht mehr herauszufinden, die Entscheidung des Hauptausschusses war inhaltlich hinfällig, für die StvV zog der Bürgermeister den Beschlussantrag zurück.

Im Bebauungsplan (PDF) zu dem fraglichen „Ferienhausgebiet gem. § 10 BauNVO“ ist klar geregelt: Nur eine „Nutzung zu Erholungszwecken (…) durch einen wechselnden Personenkreis“ ist dort zulässig. Dort ist auch eindeutig festgelegt:Auf keinen Fall sollen Zweitwohnsitze entstehen, die dem Gebietscharakter zuwider laufen würden“ Die Frage eines Stadtverordneten, wie sich das mit den aktuellen Verkaufsplanungen verträgt, konnte die Verwaltung in der Sitzung nicht beantworten: Sie habe den Bebauungsplan für die Siedlung, über die hier entschieden werden sollte, leider gerade nicht dabei…

Das denkwürdige Sitzungsprotokoll (PDF) ist auf der Homepage der Stadt nachzulesen.

Der Ortsbeirat bekräftigte in seiner öffentlichen Sitzung am 6. April 2022 nochmals, dass er die Abtrennung von fünf Grundstücken für individuelle Nutzer befürwortet. Es hätten sich Interessenten für private Erholungsgrundstücke bei ihm gemeldet. In Himmelpfort gebe es so viele Zweitwohnsitze, und im Winter blieben viele Fenster dunkel. Dem wolle man entgegentreten.

Wie neue private Wochenendhäuser in Pian gegen Zweitwohnsitze im Dorf wirken sollen, also was das eine eigentlich mit dem anderen zu tun hat, erklärte der Ortsbeirat leider nicht.

In der Ortsbeiratssitzung – wie auch schon in der StvV – berichtete der Stadtverordnete Kliesch nochmals von den damaligen Planungen für dieses Gebiet: Mit dem Ziel der Tourismusentwicklung seien dort Steuergelder in 7-stelliger Höhe für die neue Zufahrtsstraße investiert worden. Mit viel Aufwand hätten Stadt und Ortsbeirat das langwierige Verfahren eines Bebauungsplanes betrieben.

Nun liegt also ein neuer Beschlussantrag der Stadtverwaltung zum Thema Ferienhaussiedlung Pian (PDF) vor. Weder der Hauptausschuss noch der Bauausschuss hatten vorab Gelegenheit, die offenen Fragen mit der Verwaltung in einer Sitzung zu besprechen. Auch hat offenbar keiner der Investoren, die laut Verwaltung Kaufinteresse für das gesamte Ferienhausgelände angemeldet haben, Gelegenheit erhalten, seine Pläne bei der StvV vorzustellen.

Wieder einmal ein Verfahren in Himmelpfort mit vielen Fragezeichen:

  • Warum wollen Ortsbeirat und Stadtverwaltung ein aufwändig durchgeplantes großes Gelände nun nochmals mit viel Aufwand parzellieren und einzeln vermarkten – im Widerspruch zum Ursprungsplan?
  • Warum hört sich die Stadt nicht zumindest einmal an, wie die interessierten Investoren das Gelände gestalten würden?
  • Wieso spielt das im Beschlussantrag genannte Erholungsortkonzept in der Diskussion immer noch keine Rolle? Wie kann die Siedlung in Pian zu der Entwicklung beitragen, auf die das Erholungsortkonzept abzielt?
  • Wieso wird ein solch kontroverses Projekt nicht zuerst nochmals in den Ausschüssen vorberaten? Wieso wurde der Bauausschuss überhaupt noch nicht beteiligt, obwohl es um einen Bebauungsplan geht?

Auch hier sind wir überzeugt: Eine offene Diskussion mit Bürgerinnen und Bürgern darüber, in welche Richtung die Entwicklung (nicht nur) in Pian gehen soll, ist in Himmelpfort dringend erforderlich. Unseren Wunsch nach einer Einwohnerversammlung hierzu haben Ortsbeirat und Bürgermeister in der Ortsbeiratssitzung im April nochmals ganz ausdrücklich abgelehnt.

Dazu ein Treppenwitz am Rande: Bei der [April-StvV (PDF)] (https://fuerstenberg-havel.de/fileadmin/Redakti...) hatte sich der Fürstenberger Stadtverordnete Aymanns leidenschaftlich dafür eingesetzt, die Bürgerinnen und Bürger über Straßennamen (!!) der neuen Ferienhaus(!!)siedlung "Am Havelpark" entscheiden zu lassen. Bei großen Bauprojekten in Himmelpfort, die unser Dorf auf Jahrzehnte prägen, heißt es dagegen stets: Es ist in Brandenburg nicht vorgesehen, dass die Bürgerinnen und Bürger mitreden.

Themenwechsel: Noch ein weiterer, Himmelpfort betreffender Punkt findet sich auf der Tagesordnung (PDF). Im nichtöffentlichen Sitzungsteil steht eine Erweiterung des Bauvorhabens am Turnerplatz auf eine Fläche am Haus des Gastes zur Abstimmung. Wieder einmal missachtet die Stadt den Öffentlichkeitsgrundsatz: Die Inhalte eines solchen Vorhabens sind öffentlich zu diskutieren, nicht hinter verschlossenen Türen. Nur die Vergabefragen sind nichtöffentlich zu beraten.

StvV am 24.3.2022: Bauprojekt Turnerplatz, Leerstand Gemeindehaus

StvV am 24.3.2022: Bauprojekt Turnerplatz, Leerstand Gemeindehaus

Laut Stadtverwaltung schreitet das Bauprojekt auf dem Turnerplatz in Himmelpfort plangemäß voran. Im Sommer soll es fertiggestellt werden.

Vor allem mit Blick auf die aktuell ankommenden Flüchtlinge hat unsere Mitstreiterin Wilma die Stadt gebeten, den Leerstand in dem stadteigenen Objekt Fürstenberger Str. 86 (Wohnung im OG, "Briefkastenfirma") zu beenden. Darauf hieß es, die OG-Wohnung sei seit vielen Jahren sanierungsbedürftig. Und der Mietvertrag mit der "Briefkastenfirma" kann laut Bürgermeister Philipp nicht gekündigt werden, da die Miete regelmäßig gezahlt wird.

Das wäre verwunderlich: Gewerbemietverträge wie der mit der "Briefkastenfirma" im EG können grundsätzlich jederzeit ohne besonderen Grund gekündigt werden (mit Frist natürlich).
Es ist auch unverständlich, dass Personen auf Wohnungssuche, die sich nach der städtischen Wohnung im OG erkundigen, immer wieder gesagt wird,dass diese noch saniert werden muss - jetzt schon seit etwa 6 Jahren. Was steht der Sanierung im Weg?

Bei der Ideenwerkstatt des Tourismusvereins war vielfach zu hören, dass das Dorf lebendiger werden soll und Himmelpfort mehr Dauerbewohner_innen und weniger Leerstand braucht. Die vielen "dunklen Fenster" wurden ja in anderem Zusammenhang auch vom Ortsbeirat kritisiert.

Klärungsbedarf besteht zum Gasthaus Sonne und zu dem ebenfalls lange leerstehenden Gebäude Fürstenberger Str. 9. Wir haben die Stadt gebeten, die Eigentümer beider Objekte anzusprechen. Vielleicht kann sich auch der Ortsbeirat bei seiner Sitzung am 6.4.2022 dazu äußern und dazu beitragen, dass die Fenster nicht weiterhin dunkel bleiben.

Weitere Informationen zur StvV-Sitzung am 24.3.2022 im Protokoll in der Anlage und in diesem MOZ-Artikel (nur mit Abonnement lesbar).

Bahnstrecke wird zügig demontiert

Abbau der Bahnstrecke schreitet schnell voran

Die Demontage der Bahnstrecke Fürstenberg-Lychen-Templin schreitet von Ravensbrück aus zügig fort. In einem Forenbeitrag wurden viele Bilder gepostet. Die Erfolgsaussichten der Initiative der anliegenden Gemeinden zur Reaktivierung (wir berichteten) schwinden dadurch von Tag zu Tag.

Während sich bei unseren nördlichen Nachbarn Politik und Kommunen für eine Reaktivierung der Bahnstrecke Neustrelitz Süd-Feldberg (Meckl) engagieren, wie auch in einem Blogartikel berichtet wird, ist dies bei unserer Strecke viel schwieriger. Sie wurde schon vor vielen Jahren entwidmet, ist also formell keine Bahnstrecke mehr. Das macht eine Reaktivierung ungleich aufwendiger und teuerer.

Wie die Anliegergemeinden weiter vorgehen wollen, ist uns zur Zeit nicht bekannt. Am 24.3.2022 findet in Fürstenberg die nächste Stadtverordnetenversammlung statt.