In der Satzung ist verankert, dass 20 % der Gewinne einer gesetzlichen Rücklage zuzuführen sind und 40 % der Gewinne in die Weiterentwicklung der wechange-Plattform zu investieren sind. Über den Restbetrag entscheidet die Generalversammlung. Eine Ausschüttung an Mitglieder ist prinzipiell denkbar, wurde aber bisher nicht praktiziert.